Verhaltensmaßnahmen beim Gruppentreffen am 03.06.2020

Die

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Gesundheitsamt
Abt. Hygiene und Infektionsschutz
Paulstraße 22
18055 Rostock
 
hat folgende Verhaltensregeln beschlossen:

 

Selbsthilfegruppen und therapeutische Gruppenangebote

Selbsthilfe und therapeutische Gruppenangebote, die das Merkmal der Daseinsfürsorge erfüllen, das heißt öffentliche, organisierte Hilfstätigkeiten anbieten, die zur Unterstützung in Notsituationen oder besonderen Lebenslagen signifikant beitragen, sind nach §8 Abs. 2 Zweite-Corona-Übergangs-LVO MV vom Veranstaltungs- und Versammlungsverbot §8 Abs.1 ebd., befreit, wenn folgende Auflagen erfüllt werden:

1. Die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Personen ist durchgängig gesichert.

2. Die Gruppengröße übersteigt nicht eine Teilnehmer_innenanzahl von 10 Personen (alles darüber hinaus erschwert die Kontaktnachverfolgung eines positiven COVID-19 Falls)

3. Die gestiegenen hygienischen Anforderungen werden beachtet.

4. Der Veranstalter empfiehlt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) für alle teilnehmenden Personen.

5. Kein Angebot von  Speisen und Getränken.

6. Der Veranstalter führt Anwesenheitslisten nach den Vorgaben des § 8 Abs. 3 Zweite Corona-Übergangs-LVO MV. Diese muss mindestens Angaben von Vor- und Familiennamen, vollständige Anschrift und Telefonnummer enthalten und ist vom Veranstalter oder der Veranstalterin für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlagen der Gesundheitsbehörde vollständig herauszugeben.

Bei Einhaltung der hier formulierten Vorgaben bedarf es keiner gesonderten Einvernehmensherstellung bei der Gesundheitsbehörde. Das heißt: Das Treffen kann ohne weiteren Antrag beim Gesundheitsamt durchgeführt werden.

Ich hoffe das wir uns am 03.06. gesund wiedersehen.

Beste Grüße

Udo Walter