Meldung des Bundesministeriums für Gesundheit
Seit 15. Dezember 2020 können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken (oder vergleichbar) in der Apotheke abholen.
Das sieht die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vor, die am Dienstag im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und in Kraft getreten ist.
Ausführliche Information finden Sie auf www.bundesgesundheitsministerium.de