Vom 29. bis 30. April 2022 fand die 14. Delegiertenversammlung des ShB im Gustav-Stresemann-Institut in Bonn statt. Von 30 Delegierten waren 20 Delegierte anwesend. Wir hätten uns zwar gewünscht, dass mehr Delegierte Ihre Aufgabe wahrgenommen oder zumindest ihr Stimmrecht auf einen Ersatzdelegierten übertragen hätten, aber dennoch war die Delegiertenversammlung mit 20 anwesenden Delegierten beschlussfähig. Neben den Delegierten nahmen noch vier Mitglieder und die beiden Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle teil.
Der Vorstand stellte den Geschäftsbericht für das Jahr 2021, den Haushaltsplan und die Vorhaben für das Jahr 2022 vor, Inge Pothast und Manfred Kleimeyer den Revisionsbericht 2021. Nachdem einige Rückfragen beantwortet wurden, erfolgte die einstimmige Entlastung des Vorstands und die Genehmigung des Haushaltsplans und der Vorhaben 2022.
Interessant wurde es beim Tagesordnungspunkt Anträge. Vor dem Hintergrund, dass bei der vergangenen Delegiertenwahl – gemäß derzeit geltender Satzung – in sieben Bundesländern keine Delegierten gewählt werden konnten, stellten die Delegierten im letzten Jahr den Antrag auf die Gründung einer Arbeitsgruppe. Diese sollte ein Wahlsystem mit einer bundesweiten Delegiertenwahl, durch welches eine demokratische Repräsentation aller Mitglieder erreicht wird, erarbeiten. So überarbeitete die AG – unter Hinzuziehung eines Fachanwalts – sämtliche ShB-Statuten (Satzung, Wahlordnung zur Wahl der Delegierten sowie Geschäfts- und Wahlordnung der Delegiertenversammlung.) und legte der Delegiertenversammlung entsprechende Beschlussvorlagen vor.
Wesentlicher Eckpunkt des von der Arbeitsgruppe erarbeiteten neuen Wahlsystems ist, dass sich Kandidaten für die Delegiertenwahl in Zukunft bundesweit zur Wahl stellen können. Alle ShB-Mitglieder können dann ihre Delegierten bundesweit wählen. (Nach der alten Statuten war die Wahl nur innerhalb der Bundesländer möglich). Dies bedeutet: Künftig wird die Wahl der Delegierten mit einer Bundesliste stattfinden.
Eine weitere wesentliche Änderung, die in die neuen Statuten eingebracht wurde, ist die Möglichkeit, künftig die Delegiertenversammlungen auch online durchführen zu können. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass – falls eine Delegiertenversammlung in Präsenz aufgrund zwingender Umstände nicht durchführbar ist – eine Delegiertenversammlung als Videokonferenz zulässig sein sollte. Der Antrag des Vorstands auf die Änderungen der Statuten gemäß den Beschlussvorlagen einstimmig angenommen.
Nachdem die Delegierten noch einige Anregungen für die Arbeit des ShB gegeben hatten, konnten alle den Tag bei einer spannenden und zugleich humorvollen Lesung von Jutta Büsscher (Autorin) im Kaminzimmer ausklingen lassen.
Am zweiten Tag standen die Berichte für das Jahr 2021 der Funktionsträger des ShB auf dem Programm. Es berichteten Udo Walter (Regionalbeauftragter Mecklenburg-Vorpommern), Klaus Starker (Regionalbeauftragter für Niedersachsen und Bremen) sowie Peter Schröder (zuständig für SHG-Gruppengründungen). Als Mann der ersten Stunde des ShB war es Peter Schröder ein Anliegen, den Delegierten, die den ShB noch nicht so lange kennen, einen kurzen Überblick von den Anfängen bis heute zu geben. Manch ein Delegierter war sehr erstaunt, welche beträchtliche Entwicklung des ShB, seit der Gründung im Jahr 2004, stattgefunden hat.
Ein herzliches Dankeschön gilt allen Delegierten und Gästen, die an der Delegiertenversammlung teilgenommen haben.
Corinna Busch, ShB-Geschäftsstellenleiterin