Die Krankenkasse „DAK Gesundheit“ schreibt derzeit die Versorgung von Hilfsmitteln neu aus. Es betrifft die Stomaartikel der Produktgruppe 29 im Hilfsmittelverzeichnis. Darüber zusätzlich auch die Inkontinenzhilfen (Produktgruppe 15).
Mehr Infos zu den Produktgruppen im Internet unter:
hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/hmvAnzeigen_input.action
www.rehadat-hilfsmittel.de/de/versorgung-hygiene/stomaversorgung/index.html
Die Ausschreibung ist für die Dienstleister (Versorgungsunternehmer) vom 14.12.2017 auf den 05.01.2018 verlängert worden. Für die DAK-Versicherten wird sich die Hilfsmittelversorgung gemäß Ausschreibung ab dem 01.04.2018 vertraglich ändern. Bekommt damit jeder sein optimales Produkt sowie die Beratung und Unterstützung?
Der ShB ist besorgt über die möglichen Verschlechterungen für die DAK Versicherten.
Die Ausschreibung ist so formuliert, dass nur ein Hilfsmittelanbieter das Los (der zukünftigen Versorgung) gewinnen kann. Ein „Los“ deckt ein geographisches Ausschreibungsgebiet ab. Das führt zwangsläufig zu einer verstärkten Zentralisierung. Des Weiteren ist eine zukünftige kleinere Produktvielfalt zu befürchten.
Jedem DAK-Versicherten sollen in Zukunft zwei Produkte im Rahmen der gesetzlichen Zuzahlung angeboten werden. Was passiert, wenn sich diese beiden Produkte für den Betroffenen nicht eignen? Dann soll eine höherwertige Versorgung angeboten werden, die natürlich einer entsprechenden Zuzahlung bedarf. Dieses kann sich aber nicht jeder leisten. Blasenkrebs-Patienten sind oft ältere Menschen, bei denen die Haut nicht mehr so straff ist. Daher ist mutmaßlich vermehrt mit dem Bedarf einer benötigen “höherwertigen Versorgung“ zu rechnen.
Im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz ist festgelegt, dass bei Hilfsmittelversorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil Ausschreibungen nicht zweckmäßig sind. Verboten sind diese Ausschreibungen aber nicht…. Es gibt bis jetzt keine offizielle Definition was den Leistungsumfang des „hohen Dienstleistungsanteils“ umfasst. Dies muss bis Ende 2018 geschehen. Der ShB hat Sorge, dass weitere Krankenkassen den Zeitpunkt nutzen und ebenfalls die Stoma-Versorgung ausschreiben werden. Die KKH hat dies bereits getan, aber immer drei Hilfsmittelanbieter pro Los zugelassen.
Der ShB setzt sich dafür ein, dass Stomapatienten auch weiterhin die für Sie persönlich beste Versorgung erhalten.
Bei Fragen können Sie sich an die ShB-Geschäftsstelle wenden:
Tel. 0228 33889-151
info@blasenkrebs-shb.de