Durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 26. April 2018 ist das durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene neue sektorenübergreifende Versorgungsangebot in Kraft.
Was ist ASV?
ASV = ambulante spezialärztliche Versorgung. Dieses neue Versorgungsangebot richtet sich an Patienten, die uroonkologischen Erkrankungen mit schweren Verlaufsformen haben. Ab dem zweiten Quartal 2018 beginnen interdisziplinäre Teams aus Praxis- und Klinikärzten unter dieser Bezeichnung zusammenzuarbeiten. Diese speziellen ASV-Ärzteteams können ab jetzt aufgebaut werden. Mit der gesetzlichen Veröffentlichung ist der Startschuss dazu gefallen.
Bei der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) handelt es sich um eine Ergänzung zur bisherigen Regelversorgung. Die „urologischen Tumore“ gehörten bisher nicht zur ASV. Im Jahr 2017 wurden die Inhalte der Richtlinie bearbeitet und verabschiedet. Es handelt sich hierbei formal um die „Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 1.1a onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 3: urologische Tumore“. Auf der Internetseite des G-BA können Sie die Ausführungen der Richtlinie und den Beschlusstext nachlesen: www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3186/
Mitwirkung als Patientenvertreter
An der Bearbeitung der Richtlinie haben wir als Patientenvertreter mitgewirkt. „Vor Ort“ können bei den ASV-Teams zukünftig Vertreter der Selbsthilfe mit eingebunden werden.
Weitere Informationen
Das Internetportal „Urologenportal“ bietet ein Video, dass die ASV sehr anschaulich erklärt:
www.urologenportal.de/pressebereich/pressemitteilungen/presse-aktuell/filmbeitrag
Das Merkblatt „Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) – Was ist das“ können Sie beim G-BA unter dem Link: www.g-ba.de/downloads/17-98-4077/2016-11-02_G-BA_Merkblatt_Patienteninformation_ASV_bf.pdf?“ abrufen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch direkt beim „Bundesverband spezialärztliche Versorgung e.V.“: bv-asv.de/uro-tumoren/