Der G-BA hat im Zusammenhang mit der Pandemie mit SARS-CoV-2 zeitlich befristete Sonderregelungen in Bezug auf seine regulären Richtlinienbestimmungen getroffen.
Diese Sonderregelungen im Einzelnen und weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
www.g-ba.de