Blasenkrebs – was nun?
Untersuchungen

 

Untersuchungen

 

Ihr Arzt hat Sie ausführlich und verständlich über die vorgesehenen Untersuchungen zur Klärung der Ursachen Ihrer Beschwerden informiert, denn er weiß, welche Rechte Sie als Patient oder Patientin haben. Sie haben das Recht auf

 

  • Selbstbestimmung
  • freie Arztwahl
  • Aufklärung und Beratung
  • angemessene, qualifizierte Versorgung
  • Vertraulichkeit
  • Einsicht in Ihre Krankenakte und auf Kopien wichtiger Unterlagen
  • Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung (besonders vor einer Operation)
  • Dokumentation und
  • im Falle eines Falles Schadenersatz

 

Weitere Informationen zum Thema Patientenrechte finden Sie im Internet, Adressen siehe nützliche Links.

 

Sie konnten auch ohne Bedenken nachfragen, wenn Sie etwas nicht verstanden haben. Vielleicht haben Sie auch eine Person Ihres Vertrauens mitgebracht, weil Sie befürchtet haben, zu aufgeregt oder blockiert zu sein. Bei Verdacht auf eine Krebserkrankung ist nicht jeder noch uneingeschränkt für wichtige Informationen aufnahmefähig.

 

Ihre Krankengeschichte (Anamnese).

 

Als erstes wurde Ihre Krankengeschichte aufgenommen und dabei wurde auch nach möglicher berufsbedingter Belastung mit krebserregenden Stoffen gefragt und auch, ob Sie Raucher / Raucherin sind. Leider ist noch viel zu wenig bekannt, dass langjähriges starkes Rauchen – insbesondere Zigarettenrauchen – zu den Hauptverursachern auch von Blasenkrebs zählt. Zwischen 30 und 70 Prozent aller Blasenkrebserkrankungen werden von Experten dem Rauchen zugeschrieben.

 

Der Arzt hat ebenfalls nach Vorerkrankungen im Bereich der Harnwege gefragt. Die Vorgeschichte ist wichtig, weil sich daraus schon Hinweise auf die Ursache Ihrer Beschwerden ergeben können. Aber selbst wenn das der Fall ist, werden klärende Untersuchungen nicht überflüssig.

 

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