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Besteht eine besondere Gefährdung für Personen mit Risikomutation?
Zu dieser Fragestellung erhält das BRCA-Netzwerk zunehmend besorgte Anfragen. Insbesondere in den Sozialen Medien verbreiten sich „Gerüchte“, die jeglicher wissenschaftlichen Grundlage entbehren, aber verständlicherweise beunruhigen.
Am 8. Februar traten die Änderungen in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) in Kraft. Darin ist auch enthalten, welcher Personenkreis der Prioritätsgruppe 2 schon jetzt eine Impfung erhalten kann.
Der Haus der Krebs-Selbsthilfe Bundesverband e.V., in dem auch der ShB-Blasenkrebs Mitglied ist, führt gemeinsam mit dem Institut für Medizinische Soziologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf die Studie „Gesundheitskompetenz, Selbsthilfeaktivitäten und Versorgungserfahrung von Menschen mit Krebs“ (gesa-K) durch
Die neue Coronavirus-Impfverordnung ist in Kraft getreten. Sie bringt Verbesserungen für Menschen mit Krebserkrankungen .
Patientenorganisationen fordern raschen Zugang zur COVID-19-Schutzimpfung für Menschen mit einer aktiven Krebserkrankung.“
Anlässlich des Weltkrebstags fordern die Patientenverbände, die im Haus der Krebs-Selbsthilfe Bundesverband (HKSH-BV) organisiert sind, gemeinsam mit der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie und Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs, der besonders vulnerablen Gruppe der Menschen mit einer aktiven Krebserkrankung einen priorisierten Zugang zur COVID-19-Schutzimpfung zu ermöglichen.