Am 8. Februar traten die Änderungen in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) in Kraft. Darin ist auch enthalten, welcher Personenkreis der Prioritätsgruppe 2 schon jetzt eine Impfung erhalten kann. In einigen Fällen ist hierzu ein ärztliches Attest notwendig. Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) hat hierzu einige hilfreiche Informationen zusammengestellt, die eine schnelle Orientierung zum Thema „Impfberechtigung und Atteste“ ermöglichen sollen. Enthalten ist auch ein Vordruck, der das Ausstellen entsprechender Atteste erleichtern soll.
Das Informationsblatt der DKG finden Sie unter www.krebsgesellschaft.de .
Eine Vorlage für ein Attest finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Deutschen Krebsgesellschaft www.krebsgesellschaft.de.