Die neuen bundeseinheitlichen Medikationspläne enthalten alle Ihre Medikamente auf einem Blick.
„Patienten haben ab 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen beziehungsweise anwenden. Die Anwendung muss dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – vorgesehen sein.
Die Einführung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans hatte der Bundestag mit dem E-Health-Gesetz beschlossen. Ziel ist es, den Patienten bei der richtigen Einnahme seiner Medikamente zu unterstützen und damit die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen. Die einheitliche Gestaltung des Plans soll Ärzten und Patienten die Handhabung erleichtern. Diese Praxisin-formation stellt wesentliche Punkte zum Medikationsplan vor.
Plan zunächst als Papierversion
Für die Patienten gibt es den Plan zunächst nur auf Papier. Ab 2018 soll er auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden können. Die elektronische Speicherung der Medikationsdaten ist für den Patienten freiwillig – Anspruch auf die Papierversion hat der Versicherte weiterhin.
Der Medikationsplan soll standardisiert sein und die aktuelle Medikation des Patienten abbilden. Um eine einheitliche Umsetzung in den Praxisverwal-tungssystemen (PVS) zu erreichen, sind die Softwareunternehmen verpflich-tet, die Funktionalitäten zum Medikationsplan von der KBV zertifizieren zu lassen.“
aus: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Informationen für die Praxis. Arzneimitteltherapie, September 2016.
Lesen Sie die komplette KBV-Information.
Vorteile, Rolle des Arztes und Nutzen sind in dieser KBV-Patienteninformation zum Medikationsplan zusammengefasst.