Die neue Coronavirus-Impfverordnung ist in Kraft getreten. Sie bringt Verbesserungen für Menschen mit Krebserkrankungen .
Somit wurde die fachlich fundierte Forderung der Mitgliedsverbände des Haus der Krebs-Selbsthilfe Bundesverband e.V. umgesetzt. Menschen mit einer aktiven Krebserkrankung soll ein priorisierter Zugang zur COVID-19-Schutzimpfung ermöglicht werden. Diese Forderung hatten wir am 10. Dezember 2020 in einem Brief an Gesundheitsminister Spahn und die 25 TOP Entscheider im politischen Berlin artikuliert.
Die wichtigsten Passagen in der neuen Impfverordnung im Hinblick auf die Berücksichtigung von Krebserkrankungen sind
in § 3 Nummer 2 Buchstabe d und § 4 Nummer 2 Buchstabe a zu finden.
Menschen mit Krebserkrankungen sind nunmehr eine Prioritätsstufe höher eingestuft worden, nämlich in die Gruppe in § 3 (Schutzimpfungen mit hoher Priorität). Hierzu gehören gemäß § 3 Nummer 2 Buchstabe d: „Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,(…)“
In der nächstniedrigeren Prioritätsstufe in § 4 (Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität) befinden sich gemäß § 4 Nummer 2 Buchstabe a: „Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen, wenn die Remissionsdauer mehr als fünf Jahre beträgt,(…)“.
Die vollständige Text der Verordnung finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de.