Der „Ratgeber für Patientenrechte“ des bietet eine verständliche Darstellung und Erläuterung der Rechte der Patientinnen und Patienten. Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden wichtige Patientenrechte ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Auf dieses Gesetz können Sie sich berufen, wenn Sie Ihre Rechte gegenüber dem Behandelnden, also dem Arzt oder dem Zahnarzt, aber auch gegenüber dem Physiotherapeuten, der Hebamme oder dem Heilpraktiker, einfordern möchten.
Der „Ratgeber für Patientenrechte“ wird von der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) herausgegeben.
Hier geht es zur Bestellseite des BMG:
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/praevention