Satzung des Selbsthilfe-Bund Blasenkrebs e.V.
Selbstverpflichtung des Selbsthilfe-Bund Blasenkrebs e.V. hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen, insbesondere mit Unternehmen der pharmazeutischen Industrie
Die Aufgaben der dargestellten „Organe des ShB“ werden in der Satzung geregelt.