ShB begrüßt neues Tabakerzeugnisgesetz

Vielleicht gelingt es damit, dass sich Raucher über die Folgen bewusster werden und ihr persönliches Risiko an Harnblasenkrebs zu erkranken senken. Harnblasenkrebs steht im deutlichen Zusammenhang mit Rauchen. Der Selbsthilfe-Bund Blasenkrebs e.V. (ShB) hofft auf die Wirkung dieser Form der Aufklärung und begrüßt die Verabschiedung des Tabakerzeugnisgesetz vom Bundestag, das am 20.05.2016 in Kraft tritt.
 
Der ShB hatte bereits die Verabschiedung der EU-Tabakrichtlinie 2013 unterstützt und erreicht, dass auch für der Harnblasenkrebs in die Problematik einbezogen wurde. Mit dem jetzt in Kraft tretenden Gesetz werden nun die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen auch in Deutschland umgesetzt. In Zukunft werden dort abschreckende Bilder, die als Kombination von Bild und Text 65 % der Vorder- und Rückseite der Packung einnehmen müssen, zu sehen sein.
 
Weitere Informationen aus der Veröffentlichung des Bundesministeriums für Gesundheit (GP_aktuell 2/2016 vom 01.03.2016):
 
Jedes Jahr sterben in unserem Land etwa 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Durch gezielte Präventionsmaßnahmen konnte der Anteil der Raucherinnen und Raucher in den vergangenen Jahren nachhaltig gesenkt werden. Unabhängig von erfolgreicher Prävention bedarf es gesetzlicher Regelungen, um diesen positiven Trend weiter zu stärken. Mit dem am 25. Februar 2016 vom Bundestag verabschiedeten Tabakerzeugnisgesetz werden die europäischen Vorgaben der Tabakproduktrichtlinie in Deutschland umgesetzt.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler: „Mit der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie kommt Deutschland endlich seinen europäischen Verpflichtungen nach. Neben Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen, Vorgaben für elektronische Zigaretten und dem Verbot bestimmter besonders suchtgefährdender Produkte bekommen wir in Zukunft ein umfangreiches Werbeverbot für Tabakprodukte. Der zuständige Bundesminister für Verbraucherschutz Schmidt hat Rückgrat bewiesen. Ich habe ihn seit Beginn meiner Amtszeit größtmöglich unterstützt und mich für eine schnellstmögliche Umsetzung der Richtlinie ausgesprochen. Der Schutz, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, vor den Gefahren des Rauchens, erlaubt keine weitere Verzögerung. Trotz der größten lobbyistischen Anstrengungen und des massiven Gegenwinds der Tabakindustrie ist es uns gemeinsam gelungen, den politischen Weg für das verabschiedete Gesetz frei zu machen.“
 
Weitere Informationen unter:
www.drogenbeauftragte.de