Link zu: Rote-Hand-Brief zu BCG-medac Einführung der Patienten-Informationskarte
Dieser Rote-Hand-Brief ist von der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker erstellt worden und er betrifft das Medikament BCG-Medac, welches beim nichtinvasiven Harnblasenkarzinom eingesetzt wird.
Als Nebenwirkung kann eine BCG-Infektion auftreten, die latent verlaufen und nach Jahren wieder aufflammen kann.
Die angeführten Risiken noch Jahre nach Behandlung sind ja nicht neu und deswegen so gefährlich, weil kein behandelnder Arzt bei einem auftretenden Abzess oder einer Pneumonie oder einem infizierten Implantat an eine Tuberkulose denken würde. Diese Erkrankung tritt nur noch bei Patienten aus dem fernen Ausland auf. Die Häufigkeit ist ja nicht sehr groß, trotzdem ist der Vorschlag, der gemacht wurde, sehr gut, der mit BCG-medac behandelte Patient sollte bei einer Einlieferung ins Krankenhaus oder auch bei seinem Hausarzt einen Hinweis mit sich führen, dass er damit behandelt wurde. Das erhöht die Aufmerksamkeit beim behandelnden Personal, also im Handy in der Gesundheits-App oder als Karte in der Geldbörse einen Hinweis mit sich führen.
Um das Bewusstsein für dieses potenziell lebensbedrohliche Risiko einer Tuberkulose zu erhöhen, wird von medac eine Patienten-Informationskarte eingeführt, welche die Patienten bei sich tragen und bei jedem Arztbesuch vorlegen sollten.
Am Ende des Rote-Hand-Briefs ist die Adresse von medac aufgeführt, unter der Sie diese Patienten-Informationskarte bestellen können. Den Rote-Hand Brief finden Sie unter www.akdae.de.
Foto: Rote-Hand-Brief © Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker